15. Oktober 2021

Aktuelle Corona-Auflagen

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35

Getesteten Personen stehen gleich:

Wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht,  Ensemblestunden (auch Chor!) und generell für Blas- und Gesangsunterricht. Bitte beachten Sie die Abstandsregelungen in Hinblick auf die Maskentragepflicht besonders bei größeren Ensembles (bzw. Chören)! Konkret bedeutet dies nun auch, dass vierhändiges Klavierspiel wieder möglich ist, wenn beide Spielenden eine medizinische Maske tragen. In den Grundfächern sind nur die anwesenden Erwachsenen zum Tragen einer Maske verpflichtet, sollte der Mindestabstand (auch zu den Kindern!) nicht durchgehend gewahrt werden können. Kinder in den Grundfachangeboten, die aufgrund des Alters noch keine Maske tragen müssen, müssen den Abstand einhalten.

Quelle (auszugsweise): Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen, 13.10.2021 | VBSM

 

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